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   FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17 Erb   

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FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17 Erb (https://dejure.org/2019,8996)
FG Münster, Entscheidung vom 28.02.2019 - 3 K 3039/17 Erb (https://dejure.org/2019,8996)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 3 K 3039/17 Erb (https://dejure.org/2019,8996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ErbStG § 13a; ErbStG § 25
    Abzinsung einer in einem Schenkungsvertrag vereinbarten aufschiebend bedingten Verbindlichkeit; Voraussetzungen für die Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß § 13a ErbStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schenkungsteuer - Abzinsung einer im Schenkungsvertrag aufschiebend bedingt vereinbarten Verbindlichkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.10.1976 - II R 107/71

    Festsetzung der Erbschaftsteuer - Eintritt der Bedingung - Berichtigung der

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17
    Er vertrat unter Hinweis auf Kommentarstimmen und das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.1976 II R 107/71 (BStBl. II 1977, 211) die Auffassung, dass der auf den Ereignistag, also den Todestag des Schenkers, berechnete Kapitalwert gemäß § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) auf den Zeitpunkt der Zuwendung, den 23.12.2004, abzuzinsen sei.

    Mit dieser Sichtweise setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.1976 II R 107/71 (BStBl. II 1977, 211).

    Aufgrund dieses Umstands hat es der Bundesfinanzhof als gerechtfertigt angesehen, den Kapitalwert der Verpflichtung direkt auf den Übertragungsstichtag zu bewerten und die Frage einer Bewertung zum Ereignistag und Abzinsung auf den Übertragungsstichtag offen gelassen (vgl. BFH, Urteil vom 06.10.1976 II R 107/71 unter II. Ziffer 2 Buchst. b) aa)).

  • FG Köln, 27.08.2014 - 9 K 2193/12

    Nachträgliche Änderung des Schenkungsteuerbescheides wegen erhöhter

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17
    Den Einspruch wies der Beklagte durch Einspruchsentscheidung vom 04.09.2017 unter Bezugnahme auf die Kommentierung, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.10.1976 und das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.08.2014 9 K 2193/12 (EFG 2015, 58) als unbegründet zurück.

    Vielmehr ist eine Abzinsung gemäß § 12 Abs. 3 BewG für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der schenkweisen Übertragung und dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung vorzunehmen (vgl. FG Köln, Urteil vom 27.08.2014 9 K 2193/12, EFG 2015, 58; BFH, Beschluss vom 27.06.2006 II B 162/05, BFH/NV 2006, 1845; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergsetz, Bewertungsgesetz, Kommentar, 5. Auflage 2017, BewG § 8 Rz. 21; Halaczinsky in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, Kommentar, § 6 Rz. 7).

  • BFH, 27.08.2003 - II R 58/01

    Entstehung der Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17
    Ebenso wenig kann dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.08.2003 II R 58/01 (BStBl. II 2003, 921) entnommen werden, dass eine Abzinsung gemäß § 12 Abs. 3 BewG zu unterbleiben hat.
  • BFH, 27.06.2006 - II B 162/05

    Abzinsung aufschiebend bedingter Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17
    Vielmehr ist eine Abzinsung gemäß § 12 Abs. 3 BewG für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der schenkweisen Übertragung und dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung vorzunehmen (vgl. FG Köln, Urteil vom 27.08.2014 9 K 2193/12, EFG 2015, 58; BFH, Beschluss vom 27.06.2006 II B 162/05, BFH/NV 2006, 1845; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergsetz, Bewertungsgesetz, Kommentar, 5. Auflage 2017, BewG § 8 Rz. 21; Halaczinsky in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, Kommentar, § 6 Rz. 7).
  • BFH, 15.07.2021 - II R 26/19

    Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.02.2019 - 3 K 3039/17 Erb aufgehoben.
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